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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen, steuerlichen Entwicklungen in Deutschland.

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Finanzcheck zum Jahresende


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Vor dem 31. Dezember 2023 sollten Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Es ist festzustellen, ob die von der Steuerabzugsfreiheit betroffenen Beträge noch optimal auf Konten und Depots verteilt sind oder ob ein Auftrag vielleicht reduziert werden kann, während der andere erhöht werden sollte, damit keine Steuern abgezogen werden. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.000 EUR pro Person und Jahr könnte neu aufgeteilt werden, bevor im neuen Jahr die ersten Kapitalerträge gutgeschrieben werden.
Weiterhin sollten Sie checken, ob Sie Sondertilgungen vornehmen können. Das sind zusätzliche Rückzahlungen auf Kredite, die über die regulären Raten hinausgehen. Sondertilgungen sind besonders wirksam bei langfristigen, hohen Krediten wie Immobilien- oder Autokrediten.